Berlin. Die AfD hat in beiden Parlamenten mehr als ein Drittel der Mandate erhalten. Damit hat sie die Sperrminorität – und deutlich mehr Macht.
Bei den Landtagswahlen in Thüringen und Sachsen erlebt die AfD enorme Zuwächse. Den vorläufigen Endergebnissen zufolge wird die Partei in beiden Landesparlamenten nicht nur vertreten sein, sondern auch mehr als ein Drittel der Sitze stellen. Damit hat sie in wichtigen Fragen eine sogenannte Sperrminorität – und wird in der Lage sein, Entscheidungen der Parlamentarier zu blockieren. Doch was genau bedeutet eine Sperrminorität?
Eine Sperrminorität hat eine Partei, wenn sie in den Landtagen einen Sitz mehr als ein Drittel der Mandate erhält. Sowohl in Sachsen als auch in Thüringen tritt das im Falle der AfD ein. In Sachsen erhält die AfD 41 von 120 Sitzen, in Thüringen 32 der insgesamt 88 Sitze. Dass die Partei dieses Ziel erreicht hat, ist auch dem Umstand geschuldet, dass mehreren kleineren – und ehemals größeren – Parteien der Wiedereinzug in den Landtag nicht gelungen ist.
Die Sperrminorität in beiden Bundesländern verschafft der AfD nun deutlich mehr Macht. Denn für einige parlamentarische Entscheidungen wird eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Diese wäre dann ohne Absprache mit der AfD nicht mehr möglich. Das betrifft zum Beispiel Änderungen an der Landesverfassung, die Wahl des Präsidenten und der Richter des Verfassungsgerichtshofs sowie die Wahl des Präsidenten und des Stellvertreters des Landesrechnungshofs. Auch für eine Auflösung des Landtages ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig.
Thüringen und Sachsen: AfD kann wichtige Entscheidungen blockieren
In Thüringen gilt das außerdem auch für die Wahl der Mitglieder der Richter- und Staatsanwaltsausschüsse, die wiederum für die Besetzung entsprechender Stellen verantwortlich sind. Die AfD könnte eine Sperrminorität hier beispielsweise als Druckmittel einsetzen, um Zugeständnisse an anderer Stelle einzufordern. Brisant ist die Lage insbesondere deswegen, weil in Thüringen in den kommenden zehn Jahren zahlreiche Richterinnen und Richter in Pension gehen.
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Und noch etwas ist möglich, wenn die AfD die stärkste Fraktion im Landtag bildet: Die in beiden Bundesländern als rechtsextrem eingestufte Partei könnte den oder die Landtagspräsidenten oder die Landtagspräsidentin stellen. Die Besetzung des Amts ist Voraussetzung für die Konstituierung des Landtags und damit für dessen Arbeitsfähigkeit. Der Präsident oder die Präsidentin des Landtags vertritt das Parlament in allen Angelegenheiten – auch über die Grenzen des jeweiligen Freistaats hinaus. In Thüringen hat die stärkste Fraktion laut Geschäftsordnung das Vorschlagsrecht für den Präsidenten.
Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion
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Erhält ein Kandidat oder eine Kandidatin in den ersten beiden Wahlgängen keine einfache Mehrheit, also mehr Ja- als Neinstimmen, können auch die anderen Fraktionen für weitere Wahlgänge Kandidaten aufstellen. Auch hier braucht es die einfache Mehrheit. Fällt auch dann keine Entscheidung, kommt es zu einer Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen. In Sachsen kann schon im zweiten Wahlgang ein Abgeordneter gewählt werden, der nicht der stärksten Fraktion angehört.
mit afp
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