Berlin. Der erste Antrag ist in Marzahn-Hellersdorf genehmigt worden. Noch fehlen weiter klare Zuständigkeiten vom Senat
In Berlin haben bisher 21 Cannabis-Anbauvereine die Erlaubnis beantragt, ihren Betrieb in Berlin aufnehmen zu dürfen. Das sagte Gesundheitssenatorin Ina Czyborra (SPD) am Montag im Gesundheitsausschuss. Diese Zahl liege hinter dem, was man erwartet habe.
In ganz Deutschland hätten Cannabis Social Clubs bei den Behörden 314 Anträge auf eine Genehmigung gestellt, so die Senatorin. 15 davon seien bereits bewilligt worden, einer davon in Berlin. Ende August hatte der Bezirk Marzahn-Hellersdorf den Antrag der Anbauvereinigung Green Leaf Society positiv beschieden.
Der zuständige Bezirksstadtrat Gordon Lemm (SPD) berichtete den Abgeordneten, er habe sich persönlich um die Genehmigung des Antrags gekümmert, weil er das Ziel des Cannabis-Gesetzes teile und es als Beitrag zum Gesundheits- und Jugendschutz verstehe. Der Verein habe einen exzellenten Antrag vorgelegt und auf insgesamt 100 Seiten alle Fragen beantwortet, ob zum Jugendschutz, den Abständen zu Schulen oder Kitas oder den Sicherheitsfragen zur Lagerung und zum Anbau der Hanfpflanzen. Die Green Leaf Society habe an diesem Antrag auch ein halbes Jahr gearbeitet, so der Stadtrat.
Seine Unterlagen habe er nun dem Landesamt für Gesundheit und Soziales weitergegeben. Denn es wird erwartet, dass diese Landesbehörde künftig die Genehmigung von Cannabis Clubs in Berlin übernehmen wird. Bisher hat der Senat die Zuständigkeit für die Umsetzung des im April im Bundestag beschlossenen und seit Juli geltenden Cannabis-Gesetzes nicht geregelt. Deswegen sind jetzt formal die Bezirksämter als unterste Behörden verantwortlich. Stadtrat Lemm sagte, er halte die Aufgabe durchaus für anspruchsvoll. Marzahn-Hellersdorf werde keine Anträge von außerhalb des eigenen Bezirks bearbeiten.
Vertreter von Grünen und Linken kritisierten den Senat erneut heftig für seinen Umgang mit dem Bundesgesetz. Vasili Franco (Grüne) sprach von „Staatsversagen“. Senatorin Czyborra sagte mit Blick auf die nur 21 vorliegenden Anträge, die Aufgabe werde wohl zu bewältigen sein. Die entsprechende Verordnung des Senats werde es aber erst geben, wenn die Frist des Abgeordnetenhauses abgelaufen sei, gegebenenfalls mit einem Gesetz die Zuständigkeiten zu regeln. Das sei am 16. Oktober der Fall.
Ex-Kultursenator Klaus Lederer (Linke) kritisierte diesen Zusammenhang als Ausweichmanöver. Es sei nie beabsichtigt gewesen, diese Frage mit einem eigenen Gesetz zu regeln.
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