Kriminalität: Nationalität von Verdächtigen soll nicht genannt werden

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Die Nationalität Tatverdächtiger soll von den Polizeibehörden in Niedersachsen weiterhin nicht in jedem Fall genannt werden. Der bisherige Ansatz habe sich bewährt, Änderungen seien daher nicht geplant, teilte eine Sprecherin des Innenministeriums in Hannover mit. Zuvor hatte der NDR darüber berichtet. 

In Nordrhein-Westfalen soll die Nationalität hingegen von den Polizeibehörden in Auskünften für Medien genannt werden. Der Medien-Erlass für die Polizei werde dahingehend überarbeitet, hieß es kürzlich aus dem NRW-Innenministerium. Die Neuregelung solle Transparenz schaffen. 

Nationalität wird nur in Ausnahmefällen genannt

Die Öffentlichkeitsarbeit der niedersächsischen Polizei ist in einem Runderlass geregelt. Informationen sind laut Ministerium darin sachlich klar verständlich zu fassen und so zu formulieren, dass sie dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit gerecht würden. Personenbezogene Daten beteiligter Personen – wie etwa die Herkunft oder Nationalität – könnten nur in Ausnahmefällen genannt werden. Dies hängt etwa mit Persönlichkeitsrechten oder einer Identifizierbarkeit zusammen. Ausnahme könnte demnach beispielsweise sein, wenn die Angaben für eine Fahndung relevant wären. 

In den vergangenen Jahren gab es eine breite gesellschaftliche Debatte, inwieweit durch Migration die Zahl der Straftaten im Land steigt und welche Gruppen das in welchen Tatbereichen besonders betrifft. 

FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai hatte gefordert, dass Behörden künftig bei Auskünften über Straftaten generell die Nationalität der Tatverdächtigen nennen sollen. «Die Menschen in Deutschland müssen sich sicher fühlen und darauf vertrauen können, dass die Politik das Problem der Ausländerkriminalität ernst nimmt», sagte Djir-Sarai der «Bild am Sonntag». 

 

© dpa-infocom, dpa:240805-930-194760/1

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