So gelangte der Intensivstraftäter zurück nach Berlin

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Berlin. Der 35-jährige Mehrfachstraftäter tauchte vor zwei Wochen plötzlich in Tegel auf und wollte Asyl. So gelang ihm das.

Nach Erkenntnissen des Senats ist der mehrfach vorbestrafte Intensivstraftäter Kalil Al-Zein vor knapp zwei Wochen mithilfe eines professionellen Schleusers aus dem Libanon über Syrien und die Türkei bis an die bulgarische Grenze gelangt. Das teilte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) am Montag im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses mit. In Bulgarien habe er dann den EU-Raum betreten, ohne sich zu registrieren, und sei auf unbekannter Route und trotz des bestehenden Wiedereinreiseverbots nach Berlin weitergereist. Bei einer korrekten Registrierung wäre ein EU-Land auf dem Weg für seinen Fall zuständig gewesen.

Update: Kalil Al-Zein ist seiner Abschiebung zuvorgekommen – er hat das Land Richtung Türkei verlassen

„Wir werden Al-Zein in den Libanon abschieben und alle rechtlichen Sanktionen und Mittel hierfür ausschöpfen“, kündigte Spranger an. Darunter falle auch die Prüfung einer Abschiebehaft. Konkrete Zahlen, wie oft abgeschobene Personen trotz wieder Einreisesperre wieder nach Deutschland gelangten, konnte der Senat auf Nachfrage allerdings nicht liefern. Es könne von Berlin aus nicht nachgeprüft werden, wie intensiv die Kontrollen an allen Grenzen des Schengenraums etwa durch die Frontex sei, so Engelhard Mazanke, Leiter des Berliner Einwanderungsamtes: „Ein Missbrauch durch hochprofessionelle Schleuser ist aber nicht ausgeschlossen.“

Al-Zeins Asylantrag wurde schnell abgelehnt

Kalil Al-Zein gehört zu einer der bekanntesten arabischen Großfamilien in Deutschland. Im Frühjahr war er in den Libanon abgeschoben worden. Vor knapp zwei Wochen tauchte er plötzlich wieder in Berlin auf – trotz Wiedereinreisesperre. Al-Zein erschien im Ankunftszentrum für Flüchtlinge in Tegel. Dort hatte er beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Asylantrag gestellt. Dieser wurde nach wenigen Tagen als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Sein Anwalt, ein Berliner Fachmann für Verwaltungsrecht, hat noch Zeit, um dagegen Klage einzureichen.

Um eine ausbleibende „ergänzenden Vorbereitungshaft“, die ein Urteil des Amtsgerichts Tiergarten verhinderte, hatte es zuvor Diskussionen gegeben. Al-Zein soll am KaDeWe-Raub am 20. Dezember 2014 beteiligt gewesen sein. Damals waren fünf Maskierte mit Äxten und Macheten in das Luxus-Kaufhaus gestürmt. Sie stahlen Schmuck im Wert von mehr als 800.000 Euro. Kalil Al-Zein wurde verhaftet und kam im März 2015 in Untersuchungshaft. Im laufenden Prozess wurde er jedoch freigesprochen. Jahre später – im November 2019 – wurde er in Nürnberg festgenommen. Er war tatverdächtig, gemeinsam mit zwei Mittätern Geld und Schmuck im Wert von mehreren Zehntausend Euro von einer Seniorin erbeutet zu haben.

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