Geflohene Straftäter aus Straubing sind noch immer auf der Flucht

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Die vier Straftäter, die am Samstag aus einer geschlossenen Klinik in Straubing geflohen sind, sind weiterhin auf der Flucht. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Niederbayern sind am Samstag kurz nach 21 Uhr vier männliche Insassen aus dem Bezirkskrankenhauses (BKH) entwichen. Dazu hätten sie einen Klinikmitarbeiter angriffen und diesen festgehalten, um ihn zur Öffnung der Pforte zu zwingen. Dabei sollen sie den Mitarbeitern im Gesicht verletzt haben, sodass dieser stationär behandelt werden musste. Noch in der Nacht nahmen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei die Ermittlungen wegen Verdachts auf Geiselnahme und gefährliche Körperverletzung auf. Inzwischen hat die Polizei zur Fahndung Lichtbilder der Flüchtigen veröffentlicht.

Im Großraum Straubing ist die Polizei mit einem Großaufgebot im Einsatz. Rund 100 Beamte hätten in der Nacht nach den Männern gefahndet, unter anderem mit einem Polizeihubschrauber und Suchhunden. Die Männer im Alter von 27, 28 und 31 Jahren sind nach Angaben der Polizei als „gefährlich“ einzuschätzen. Sie befänden sich wegen Eigentums- und Betäubungsmitteldelikten im Maßregelvollzug des BKH. Die Polizei bittet daher weiterhin, keine Anhalter mitzunehmen, oder sich den Flüchtigen zu nähern.

Geflohene Straftäter in Straubing: Polizei setzt auf Hinweise aus der Bevölkerung

Dennoch setzten die Ermittler auf die Mithilfe der Bevölkerung. Zahlreiche Zeugenhinweise seien eingegangen und würden ausgewertet, sagte die Sprecherin.

Bayerns Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) forderte am Sonntag eine detaillierte Aufarbeitung des Vorfalls sowie Konsequenzen. „Vom Maßregelvollzug darf keine Gefahr für die Bevölkerung und die Mitarbeiter in den forensischen Kliniken ausgehen“, sagte die Ministerin. Die Sicherheitskonzepte in den Einrichtungen müssten bayernweit verschärft und verbessert werden, so die Ministerin. Dazu gehöre die Weiterentwicklung von Geisellage-Szenarien und Schulungen für die Mitarbeiter. Es müsse auch geprüft werden, ob in bestimmten Fällen Therapieabbrüche und eine Überstellung in die Justizvollzugsanstalten schneller rechtssicher stattfinden können. „Solche Ausbrüche dürfen nicht wieder passieren“, sagte Scharf.

Im Maßregelvollzug werden Personen untergebracht, die aufgrund von Schuldunfähigkeit oder verminderter Schuldfähigkeit, nicht in den regulären Strafvollzug und somit nicht in ein Gefängnis eingewiesen werden, etwa infolge einer psychischen Erkrankung oder Sucht. Das Bezirkskrankenhaus Straubing ist nach eigenen Angaben eine Fachklinik für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie. Unter der Trägerschaft des Bezirks Niederbayern erfüllt die Klinik den gesetzlichen Auftrag des Maßregelvollzugs und bietet insgesamt 230 Therapieplätze an. (mit dpa)

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