„Für Nutzung gesperrt“: Welchen Bankkunden nun schlechte Nachrichten drohen

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Wer Sparkasse-Kundin oder -Kunde ist, könnte aktuell wieder im Fokus von Kriminellen stehen. Der Verbraucherschutz warnt derzeit.

Immer wieder sehen sich Bankkundinnen und -kunden sogenannten Phishingmails gegenüber, in denen ihnen von Fremden vorgetäuscht wird, sie müssten aus einem dringlichen Grund ihre persönlichen Daten teilen. Manchmal – wie im aktuellen Betrug im Namen der Sparkasse – geht diese Aufforderung sogar mit einer Drohung einher.

Sparkasse: Diese Masche ist gerade im Umlauf

Wie die Verbraucherzentrale über ihren Phishingradar mitteilt, zielt derzeit wieder eine solche E-Mail auf die Sparkasse-Kundschaft ab. Sie wird mit dem Betreff „Wichtige Sicherheitsmeldung“ versendet und beinhaltet eine angedrohte Geldstrafe, sollten Opfer den Aufforderungen nicht nachkommen.

Die Höhe des vermeintlichen Bußgelds stufen die Expert*innen dabei als „außergewöhnlich“ ein, denn mit ganzen 5.200 Euro drohen die Kriminellen in diesem speziellen Fall. Ansonsten folgt ihr Inhalt den bereits bekannten Methoden, die am Ende zur Herausgabe von wichtigen Daten führen sollen.

So gehen die Kriminellen vor

Wie der Verbraucherschutz erläutert, werden Opfer zunächst darauf hingewiesen, dass eine vermeintlich ungültige Geräte-Registrierung vorliege. Da zahlreiche Versuche der Kontaktaufnahme gescheitert seien, hätte man deshalb den Zugang beschränkt. Im Detail heißt es: „Wir haben bereits mehrfach versucht, Sie zu kontaktieren, jedoch ohne Erfolg. […] Aus diesem Grund werden alle Geräte abgemeldet und für die Nutzung gesperrt.“

Für die Fehlerbehebung sind Sparkasse-Kund*innen aufgefordert, ihre Registrierungsdaten anzupassen. Andernfalls müsse man eine Geldstrafe in Höhe von 5.200 Euro einfordern. Diese soll durch ihre enormen Höhe noch mehr Druck ausüben und Betroffene dazu verleiten, möglichst schnell die angebliche Korrektur vorzunehmen. Zur Verfügung steht dazu ein beigefügter Button mit der Aufschrift „Gehe zu meiner Sparkasse“.

Das raten die Fachleute

Wie die Verbraucherzentrale erklärt: „Wir empfehlen Ihnen jedoch nicht auf diese Forderung einzugehen und sich nicht von der angeblichen Geldstrafe beeinflussen zu lassen. Dieser Betrugsversuch gehört unbeantwortet in den Spam-Ordner.“ Ein Problem, das dabei auftritt: Die Absendeadresse der Phishing-Mail ist wohl nicht eindeutig als Betrug zu erkennen. Dafür dienen aber wohl das unprofessionelle Design im Stil der Sparkasse, die unpersönliche Anrede und die Verlinkung innerhalb der Mail als recht eindeutige Anzeichen.

Quellen: Verbraucherzentrale (Phishingradar)

Von Dana Neumann

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