Der ARD-Vorsitzende und SWR-Intendant Kai Gniffke hat im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa) einen Vorschlag unterbreitet, der die Agentur veranlasst zu titeln, er wolle mit den Presseverlagen „Frieden schließen“. Wenige Tage, bevor die Ministerpräsidenten der Länder sich mit der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks befassen, schlägt Gniffke vor, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio eine „Selbstverpflichtung“ eingehen könnten, um das Verbot der „Presseähnlichkeit“ ihrer Onlineauftritte aufzufangen.
Das könne ein „Game-Changer“ sein
Diese Selbstverpflichtung könne, so Gniffke, darin bestehen, dass „die Bezugsgröße für die Überprüfung, ob etwas presseähnlich ist, … nicht mehr das Gesamtangebot, sondern jedes Teilangebot, also jede einzelne App“ sei. Das könne ein „Game-Changer“ sein. Die Selbstverpflichtung sieht Gniffke allerdings nur als Ersatz für eine gesetzliche Regelung im neuen Medienstaatsvertrag: „Das wäre für den Fall, dass es keine gesetzliche Neuregelung gibt. Dann könnten wir uns eine solche Selbstverpflichtung vorstellen. Aber nicht beides.“
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) reagierte reserviert auf Gniffkes Offerte. „Das Problem des von uns nachgewiesenen Wettbewerbseingriffs durch öffentlich-rechtliche Textangebote mit erheblicher negativer Wirkung für die Presse muss rechtsfest und darum gesetzlich gelöst werden“, teilte der Verband der dpa mit: „Eine Selbstverpflichtung kann das nicht ersetzen. Die Erfahrungen aus den letzten Jahren haben leider auch gezeigt, dass mit unverbindlichen, freiwilligen Regelungen keine nachhaltige Verbesserung der Situation zu erreichen war.“
Die Ministerpräsidenten beraten Ende des Monats über einen neuen Medienstaatsvertrag, mit dem die Staatsverträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio verändert würden. Vorgesehen sind eine ganze Reihe von Änderungen, die die Effektivität der Sender steigern und ihr Angebot auf den Kernauftrag zurückführen sollen. Ein Punkt der umfassenden Reform ist das Verbot der „Presseähnlichkeit“, es soll die von Sendungen in Fernsehen und Radio abgelöste Tetxproduktion der Sender begrenzen. ARD und ZDF laufen dagegen Sturm. Vor Gericht streiten Presseverlage und der Südwestrundfunk beispielgebend um die Nachrichtenapp „Newszone“. Der BDZV hat wegen der Textflut der öffentlich-rechtlichen Sender im Mai dieses Jahres Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht.
Die über Jahre vorbereitete Reform der Öffentlich-Rechtlichen hatte der Hamburger Mediensenator Carsten Brosda (SPD) vor ein paar Tagen mit einem Junktim in Frage gestellt. Entweder man einige sich über den Rundfunkbeitrag oder aus der ganzen Sache werde nichts, hatte er im Gespräch mit dem Magazin „Kulturzeit“ auf 3sat gesagt. Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff (CDU), hatte zuvor im Interview mit der F.A.Z. bekräftigt, dass man sich bei der Entscheidung über eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags eine Auszeit nehme solle, für diese gebe es in den Landtagen keine Mehrheit. Gegen eine Erhöhung hatte sich ein halbes Dutzend der Länderchefs ausgesprochen. Die Rundfunkkommission der Länder, die den Entwurf des neuen Medienstaatsvertrags vorbereitet, hatte die Rundfunkfinanzierung vor Brosdas Ultimatum ausgeklammert, nun hieß es, die Ministerpräsidenten verhandelten doch über den Beitrag.
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