Das Bezirksamt Spandau hat den Weihnachtsmarkt in der Fußgängerzone der Altstadt ab kommendem Jahr neu ausgeschrieben. Interessenten müssen jedoch einiges beachten, denn für den Betrieb gelten besondere Vorgaben.
So wird beispielsweise eine konzeptionelle Einbindung der Nachbarschaft in die Veranstaltung erwartet, wie das Bezirksamt mitteilt. Schulen, Kindergärten, Kulturschaffende und Vereine aus dem Umkreis sollen beim Weihnachtsmarkt stärker berücksichtigt werden. Diese Voraussetzung geht auf einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) vom 17. Juli zurück. Die BVV hatte einstimmig einen Antrag der SPD-Fraktion angenommen, der die Traditionsveranstaltung um lokale Programmpunkte bereichern soll.
Weitere Vorgaben betreffen das Erscheinungsbild des Weihnachtsmarktes. Er sei „insgesamt weihnachtlich zu gestalten, zu dekorieren und zu illuminieren, damit eine vorweihnachtliche beziehungsweise winterliche Atmosphäre geschaffen wird“, so das Bezirksamt. Verboten ist demnach der Verkauf von „volksfestüblichen Gegenständen“ wie Luftballons. Auch Pavillons, Festzelte, Bierwagen oder Fahr- und Laufgeschäfte sind nicht gestattet. Karussells, Kindereisenbahnen oder historische Fahrgeschäfte sind erlaubt, allerdings höchstens drei auf der gesamten Veranstaltungsfläche.
Auf dem Spandauer Marktplatz wird gebaut
Der neue Betreiber muss aber auch die geplanten Umbauarbeiten auf dem Spandauer Marktplatz im Blick behalten. In Teilen der Fußgängerzone Altstadt-Spandau wird über mehrere Jahre hinweg gebaut, was zu Einschränkungen der möglichen Nutzungsfläche führen wird.
Bis zum 15. November, um 12 Uhr, haben Interessenten noch die Möglichkeit, sich für den Betrieb des Weihnachtsmarkts in Spandau zu bewerben. Die Ausschreibung gilt für die Jahre 2025 bis 2028, mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein Jahr. Alle Informationen zum Interessenbekundungsverfahren >>
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