Für Bauherren stellen Architektenhonorarforderungen häufig eine „Wunderkiste“ dar. Viele glauben, dass eine einmal getroffene Honorarvereinbarung auf Grundlage des Abrechnungssystems nach der HOAI das geschuldete Honorar festlegt. Diese Annahme beruht bedauerlicherweise auf einem unzureichenden Verständnis der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die erhebliche Fachkenntnis erfordert. Zudem basieren die Honorarvereinbarungen auf Annahmen zu Beginn des Projekts, während sich im Verlauf der Architektentätigkeit unvorhergesehene Umstände ergeben können. Vor allem für Sanierungen, Modernisierungen und andere Umbauten lässt sich die Arbeit im Detail erst später erkennen. Damit droht Ungemach.
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