Erntezeit: Darf ich Fallobst vom Nachbarn essen? Das sagt das Gesetz

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In vielen Obstgärten purzeln jetzt täglich mehr und mehr Äpfel und Birnen vom
Baum
. Doch kann man dieses Fallobst auch getrost verwenden? Die Antwort heißt wie so oft: Es kommt darauf an.

Sie können dieses Fallobst ohne Bedenken essen?

Bei Früchten, die lediglich unschöne Druckstellen aufweisen, kann man getrost zugreifen.

Bei Fallobst mit Faulstellen gilt jedoch: Finger weg! Dieses muss im Biomüll oder auf dem Kompost entsorgt werden, denn Braunfäulen sind giftig.

Sie können große Mengen Patulin enthalten. Das ist ein Schimmelpilzgift, das zu Erbrechen, Verdauungsbeschwerden und in extremen Fällen sogar Organblutungen führen kann. Da hilft auch kein Kochen oder Backen, denn das Gift ist hitzebeständig und wird dabei nicht vollständig zerstört.

Birnen und Äpfel: nur in diesen Fällen essen

Birnen sollten schon bei kleinsten Faulstellen aussortiert werden, da sich das Schimmelpilzgift sehr schnell ausbreiten kann.

Äpfel mit kleinen Beschädigungen oder Spuren von Insektenfraß können dagegen noch bedenkenlos verzehrt werden. Außerdem raten Verbraucherschützer, die Schäden einfach großzügig mit mindestens zwei Zentimetern Abstand herauszuschneiden.

Da Fallobst nicht gelagert werden kann, empfehlen Fachleute, es möglichst schnell zu verarbeiten.

Die Möglichkeiten sind vielfältig: vom Auspressen zu naturtrübem Saft, über das Backen zu Crumble, als Zutat für aromatische Kuchen, Torten oder Strudel, bis hin zum Einkochen zu Kompott, Mus oder würzigen Chutneys.

Ist es erlaubt, Fallobst vom Nachbarn zu essen?

Für Streit unter Nachbarn sorgt häufig das Obst, das vom Baum des Nachbargrundstücks auf das eigene Grundstück fällt. Dabei gilt der Grundsatz: „Das über die Gartenzaungrenze hängende Obst darf nicht gepflückt werden, so lange es sich an dem Baum befindet“, sagt Inka-Marie Storm vom Eigentümerverband Haus & Grund. Ist es allerdings in den eigenen Garten gefallen, darf es verzehrt werden (Paragraph 911 BGB).

Aber Achtung: Es darf nicht durch das Schütteln des Astes nachgeholfen werden, damit das Obst herabfällt. Annett Engel-Lindner vom Immobilienverband Deutschland IVD rät: Wegen eines Nachbarschaftsstreit vor Gericht ziehen, sollte man aus Zeit- und Kostengründen besser nicht. „Häufig hilft ein Gespräch und ein gegenseitiges Entgegenkommen.“

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