In Deutschland herrschen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften, die sicherstellen, dass die (Nacht-)Ruhe von Anwohnern respektiert wird.
Hämmern und Bohren ist am Abend verboten
Insbesondere in Wohngebieten können laute Handwerksarbeiten wie Bohren oder Hämmern nach 22 Uhr als Lärmbelästigung gewertet werden.
Handwerkliche Arbeiten sollten Sie daher immer am Tag bzw. zu den erlaubten Zeiten, erledigen. In schweren Fällen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 5000 Euro.
In Deutschland müssen Sie sich an folgende Ruhezeiten halten:
- An Sonn- und Feiertagen gilt die Ruhezeit ganztägig.
- Von Montag bis Samstag gilt von 22 Uhr bis 6 Uhr die Nachtruhe.
- Einige Kommunen können eigene Vorschriften erlassen, die eine Mittagsruhe festlegen können.
Darf nachts die Spülmaschine laufen?
Grundsätzlich ist es erlaubt, die Spül- oder Waschmaschine nach 22 Uhr zu betätigen, solange die Geräte keinen übermäßigen Lärm verursachen. Moderne Geräte sind oft so konstruiert, dass sie relativ leise arbeiten und keinen lauten Schleuder- oder Spülgang haben.
Besitzen Sie jedoch ein älteres Gerät mit einem besonders lauten Schleuder- oder Spülgang, empfehlen wir Ihnen Rücksicht auf Ihre Nachbarn zu nehmen und in den späten Abend- und Nachtstunden keine lauten Haushaltsgeräte zu betätigen.
So lange dürfen Sie abends noch den Rasen mähen
Auch wenn es im Sommer noch lange hell und nach einem heißen Tag abends vielleicht kühler ist, sollten Sie ab 22 Uhr nicht mehr Ihren Rasen mähen. Denn die Geräte kommen circa auf eine Lautstärke von 78 bis 96 Dezibel und könnten Nachbarn stören.
Zwar gibt es Geräte mit Umweltzeichen, die leiser sind, allerdings dürfen diese nur werktags von 7 Uhr bis 20 Uhr eingesetzt werden. Nach 22 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen sind laute Gartenarbeiten grundsätzlich tabu und können bei einem Verstoß mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro bestraft werden.
Hinweis: Auch beim Grillen im Sommer gilt es, die Ruhezeiten einzuhalten.
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