Kartellamt verhängt Millionenstrafe für Booking.com – was Sie wissen müssen

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Ein herber Schlag für Booking.com: Das spanische Kartellamt (CNMC) hat das weltweit agierende Reiseportal zu einer Strafe von 413 Millionen Euro verdonnert. Der Grund: Das Portal habe seine marktbeherrschende Stellung in den letzten fünf Jahren gegenüber spanischen Hotels und Online-Portalen missbraucht, heißt es in einer Mitteilung.

Hotels durften keine günstigeren Preise anbieten als Booking.com

So habe das Portal beispielsweise Hotels daran gehindert, auf ihren eigenen Webseiten günstigere Preise als bei Booking.com anzubieten. Gleichzeitig behielt sich das Unternehmen aber vor, die Hotelpreise auf seinen Seiten ohne Absprache mit den Hotels zu senken und Rabatte anzubieten. Außerdem prangerte das Kartellamt die Bonusprogramme für Hotels, die besonders viele Buchungen über Booking.com generierten an. Diese erschwerten anderen Online-Anbietern, Verträge mit diesen Hotels abzuschließen und verdrängte sie dadurch. 

Booking.com wies alle Vorwürfe zurück und will sich gegen die Maßnahmen und das Urteil des spanischen Kartellamts wehren.Zudem argumentiert das Unternehmen, dass man mit der Einführung des europäischen Digitalmarkt-Gesetzes (Digital Markets Act, kurz DMA) die Verwendung von Bestpreis-Klauseln in der Europäischen Union ohnehin Ende des Jahres hätte stoppen müssen, berichtet „Welt.de“. Der Digital Markets Act (DMA) ist im März 2024 in Kraft getreten. Er soll große digitale Plattformen regulieren und faire Wettbewerbsbedingungen schaffen.

In Deutschland Bestpreis-Garantie schon seit 2015 verboten

Der Fall in Spanien ist nicht das erste Mal, dass europäische Kartellämter gegen Booking.com vorgehen. Einige Länder in Europa haben sich bereits gegen die Bestpreis-Garantie von Booking.com gewehrt und Gesetze erlassen. „Die Forderung ist in etwa der Hälfte der europäischen Länder per Gesetz verboten oder per Beschluss untersagt worden“, erklärt Markus Luthe, Geschäftsführer des Hotelverbands Deutschland (IHA) gegenüber „Wirtschaftswoche“.

In Deutschland ist die Klausel bereits seit 2015 verboten. „Das Bundeskartellamt war die erste Wettbewerbsbehörde, die diese Klausel moniert hat“, sagt Luthe weiter. Direkte Auswirkungen auf Deutschland sieht Luthe daher nicht. Auch wenn einige Nuancen wie beispielsweise die Bonusprogramme noch in Deutschland in der rechtlichen Klärung seien. „Wir als Hotelverband begrüßen, dass nun neben dem Bundeskartellamt auch eine zweite Kartellbehörde so entschieden gegen Booking.com vorgeht“, sagt Luthe weiter. In Italien sei seit März ein Verfahren am Laufen.

Online günstig buchen – Tipps für Verbraucher

Für Verbraucher in Deutschland ändert sich durch das Urteil in Spanien also nichts. Wer günstig ein Hotelzimmer, einen Flug oder eine Pauschalreise buchen will, ist gut beraten, die Preise und Angebote der verschiedenen Portale zu vergleichen. Die Verbraucherzentrale gibt zudem folgende Tipps für eine günstige Reisebuchung im Internet:

  1. Preise beobachten: Wer günstig buchen will, sollte erstmal die Preise eine Weile beobachten. Denn nur wer weiß, was eine Reise im Schnitt kostet, kann einschätzen, was günstig ist und was nicht.
  2. Vergleichen: Manchmal gibt es die gleiche Leistung zum gleichen Zeitpunkt zu unterschiedlichen Preisen. Deshalb rät die Verbraucherzentrale, verschiedene Quellen zu nutzen. Auch Vergleichsportal ist nicht gleich Vergleichsportal: Manche kassieren hohe Provisionen von Anbietern und andere nur kleine Vermittlungsgebühren. Das wirkt sich auch auf den Angebotspreis aus.
  3. Früh buchen: In der Tourismusbranche sind viele Angebote günstiger, wenn der Reisetermin noch weiter in der Zukunft liegt. Wer seine Reisen früh planen kann, spart daher viel Geld. Achtung, immer auch auf Stornierungsbedingungen achten.
  4. Zeitlich flexibel sein: Wer nicht auf die Schulferien angewiesen ist und außerhalb dieser Zeit seinen Urlaub verbringen kann, spart viel Geld. Tipp: Den Abflughafen in einem Bundesland wählen, das keine Ferien mehr hat, vergünstigt das Angebot.
  5. Cookies löschen: Wer Angebote im Netz recherchiert, sollte regelmäßig Cookies löschen. So erfahren Anbieter möglichst wenig über Sie, rät die Verbraucherzentrale. Zwar haben individualisierte Preise in Deutschland noch nicht den großen Einzug gehalten, aber so wird verhindert, dass der Algorithmus den Preis für eine Person auf der Basis von individuellen Profilmerkmalen berechnet. Damit können Verbraucher möglicherweise viel Geld sparen.
  6. Anonym surfen: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte anonym surfen. Zum Beispiel mit dem TOR-Browser, der jedem die Möglichkeit bietet, anonym zu surfen. TOR leitet Anfragen über mindestens drei Knotenpunkte um und Cookies werden nach jeder Session automatisch gelöscht. Einziger Nachteil: Durch die Datenumwege surft man langsamer.

Stiftung Warentest hat 12 Online-Reisebüros getestet

In Deutschland werden gut die Hälfte der Urlaubsreisen online gebucht. Deshalb hat Stiftung Warentest im Januar 2024 zwölf Online-Reisebüros, die Pauschalreisen vermitteln, in punkto

  • Nutzerfreundlichkeit
  • Preistransparenz
  • faire Vertragsbedingungen

getestet. Am besten schnitten dabei die Portale

  • Urlaub.check24.de (Note 1,9),
  • Holidaycheck.de (Note 2,1)
  • Lastminute.de (Note 2,5)

ab. Die restlichen getesteten Portale wie etwa Opodo und Lidl Reisen schnitten mit jeweils befriedigend (Note 3,3) ab. Zwei Portale darunter Urlaubsguru erhielten die Note ausreichend (Note 3,7). In der Kategorie „Buchen und Stornieren“ erhielt HolidayCheck als einziges Online-Reiseportal die Bestnote „sehr gut“ (Note 1,1).

*Die HolidayCheck Group AG ist eines der führenden europäischen Digitalunternehmen für Urlauber und Urlauberinnen. Hauptaktionär des Unternehmens mit Hauptsitz in München ist Hubert Burda Media Konzern, zu dem auch FOCUS online gehört.

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