Roaming Fallen: In diesen Ländern lauern beim Surfen zusätzliche Kosten

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Seit der EU-Roaming-Regelung von 2017 kann man sein Handy innerhalb der EU ohne zusätzliche Kosten wie zu Hause nutzen. Doch es gibt Situationen, in denen das nicht der Fall ist und zusätzliche Kosten entstehen können.

„Roam like at home“ gilt seit dem 15. Juni 2017 in der ganzen EU. Damals wurden die Endkunden-Roaming-Aufschläge weitestgehend abgeschafft. Seitdem können Urlauberinnen und Urlauber surfen, telefonieren und SMS schreiben wie zu Hause. Doch Achtung: Es gibt noch Ausnahmen.

Unter Roaming versteht man die Nutzung eines ausländischen Netzbetreibers mit dem eigenen Mobilfunkvertrag. Etwa, wenn Handynutzerinnen und -nutzer aus Deutschland im Urlaub nach Hause telefonieren oder im Internet surfen. Das findet dann in einem fremden Funknetz statt, das nicht vom Mobilfunkvertrag abgedeckt wird.

Diese Nutzung des fremden Funknetzes ließ sich der ausländische Mobilfunkanbieter gut bezahlen. Seit der EU-Roaming-Regelung von 2017 können Nutzerinnen und Nutzer im EU-Ausland zu den gewohnte Konditionen aus ihren Mobilfunkvertrag surfen und telefonieren. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, die man auf Reisen beachten sollte, um nicht doch beim Blick auf die Handyrechnung böse überrascht zu werden.

Begrenztes Datenvolumen

Das Wetter ist zu schlecht für den Strand – dann mal eben im Hotel auf dem Handy die neueste Folge der Lieblingsserie schauen? Keine gute Idee! Denn das vom ausländischen Funknetzbetreiber zur Verfügung gestellte Datenvolumen ist meist begrenzt und entspricht nicht dem Datenvolumen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher von ihrem Vertrag gewohnt sind. Oft beträgt das im EU-Ausland zur Verfügung gestellte Datenvolumen nur ein Fünftel des gewohnten Datenvolumens. Bei besonders günstigen Handytarifen kann es vorkommen, dass das Datenvolumen im Urlaub noch geringer ausfällt. Auch bei Tarifen mit unbegrenztem Datenvolumen gibt es im EU-Ausland Einschränkungen.

Urlauberinnen und Urlauber sollten sich deshalb vor Reiseantritt bei ihrem Mobilfunkanbieter erkundigen, wie hoch das zur Verfügung gestellte Datenvolumen im EU-Ausland ist.

Automatische Netzeinwahl an EU-Außengrenze beachten

An den EU-Außengrenzen besteht die Möglichkeit, dass sich das Handy automatisch in ein Funknetz eines Mobilfunkanbieters aus einem Nicht-EU-Land einwählt. Dann fallen Roaming-Gebühren an. EU-Außengrenzen klingt weit weg? Falsch gedacht: Die Schweiz etwa ist kein EU-Mitglied. Auch bei einem Kroatien-Urlaub bestünde die Gefahr einer automatischen Netzeinwahl bei einem Mobilfunkanbieter aus einem Nicht-EU-Land, denn sowohl Serbien als auch Bosnien-Herzegowina sind nicht Teil der EU.

Um das zu vermeiden, sollten all diejenigen, deren Urlaub in der Nähe einer EU-Außengrenze stattfindet, die automatische Netzeinwahl-Option in ihrem Handy deaktivieren und sich manuell in ein Netz eines Mobilfunkanbieters in der EU einwählen.

Diese Länder sind nicht teil der EU-Roaming-Regelung

Die Schweiz fällt nicht unter die EU-Roaming-Regelung. Ebenso können aufgrund des Brexits auch in Großbritannien Roaming-Gebühren entstehen. Das gilt auch für einige Kanalinseln und im an Spanien grenzenden Gibraltar.

Telefonate im Aufenthaltsland sind Telefonate ins Ausland

Die neuen Regeln verleiten dazu, zu vergessen, dass man gerade ins Ausland telefoniert – auch wenn man sich dabei gerade eben in diesem Land aufhält. Das heißt: Wenn man sich etwa in Österreich aufhält und bei einem Restaurant in der Nähe einen Tisch reservieren möchte, können höhere Kosten entstehen, als zunächst vermutet.

Kreuzfahrschiffe haben eigenes Mobilfunknetz

Viele Kreuzfahrtschiffe haben ihr eigenes Schiffsnetz. Wer also eine Mittelmeer-Kreuzfahrt macht und sich vermeintlich in einem EU-Land wähnt, wird böse überrascht, wenn er feststellt, dass das Film-Streaming auf dem Handy in der Bordkabine in einem teuren Schiffsmobilfunknetz stattgefunden hat.

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